Teilnahmebedingungen

Präamble

Die 365 NextMedia GmbH, Rosenhalde 7, 9404 Rorschacherberg, Schweiz, organisiert und betreut als Spielvermittler unter der Produktbezeichnung LottoFuxx (www.lottofuxx.com) die Teilnahme von Einzelspielern und Spielgemeinschaften an Veranstaltungen der Landeslotteriegesellschaften (im Folgenden einzeln oder gemeinsam „Veranstalter“ genannt). Zu diesen Veranstaltungen zählen unter anderem die Lotterieprodukte Lotto 6aus49, Super 6, Spiel 77, EuroJackpot und EuroMillions (im Folgenden „Lotterien“ genannt).
Der LottoFuxx Kundenservice ist von Montag bis Freitag (09:30 – 16:30 Uhr) telefonisch unter der Rufnummer 0041 71 51 16 108 (Gebühren gemäß Ihres Telefonanbieters), per Telefax unter der Rufnummer 0041 71 51 12 364 (Gebühren gemäß Ihres Telefonanbieters) oder per Mail: post@lottofuxx.com erreichbar.
Für die Teilnahme an den Spiel- und Gewinngemeinschaften des LottoFuxx (LoFu) gelten die nachstehenden Teilnahmebedingungen.
Ein Spielteilnehmer gibt bei einer telefonischen Verkaufsaktion oder durch Kauf eines Produktes auf der Webseite www.lottofuxx.com gegenüber der 365 NextMedia GmbH oder einem von Ihr beauftragten Partnerunterunternehmen eine Willenserklärung zum Abschluss einer Spielteilnahme bei LottoFuxx ab. Gleichzeitig erkennt der Nutzer auch diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Auf die Geltung der Teilnahmebedingungen wird im Bestellgespräch bzw. beim Bestellabschluss auf www.lottofuxx.com gesondert hingewiesen.

1. Leistungsangebot

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Teilnahmebedingungen“ genannt) regeln die Beziehungen des Einzelspielers oder dem Mitglied einer Spielgemeinschaft (nachfolgend „Spielteilnehmer“) zu 365NextMedia im Rahmen der Vermittlung der Teilnahme des Spielteilnehmers an Lotterien. 365 NextMedia handelt gegenüber den jeweiligen Diensteanbietern oder Veranstaltern im Namen und für Rechnung, mit Vollmacht und ausschließlich im Auftrag des einzelnen Spielteilnehmers.
Die 365 NextMedia ist zu keinem Zeitpunkt Spielveranstalter oder Betreiber einer Lotterie. Die Aufgaben der 365 NextMedia beschränken sich auf die Organisation und Vermittlung einer Teilnahme an den oben genannten Lotterien. Die Teilnahme an den Lotterien erfolgt über das Spielen von Einzelreihen oder im Rahmen einer von 365NextMedia organisierten Spiel- und/oder Gewinngemeinschaft. Der Spielvertrag wird unmittelbar im Namen und im Auftrag des Spielteilnehmers mit dem zuständigen Diensteanbieter Jumbo Business Group S.à.r.l., 1d route du Vin,L-5445 Schengen, Luxemburg geschlossen

2. Vertragsschluss, Verbot der Teilnahme Minderjähriger

2.1 365NextMedia sendet dem Spielteilnehmer nach telefonischer Beratung oder einem online Abschluss unter www.lottofuxx.de in Form einer E-Mail oder per Post ein Vertragsangebot zu, das über weitere vertragliche Regelungen und Angaben zum gewählten Spielsystem, insbesondere sowie den von 365NextMedia für die Teilnahme am Mitspiel vereinnahmten Betrag, der neben den Verwaltungskosten auch den an den Diensteanbieter weiterzuleitenden Betrag enthält, informiert. Der Vertrag zwischen dem Spielteilnehmer und 365NextMedia kommt ausschließlich unter Zugrundelegung dieses Angebots mit Annahme desselben durch den Spielteilnehmer oder mit der ersten Erfüllungshandlung durch den Spielteilnehmer durch Zahlung des ersten Entgelts nach Belehrung gemäß den Fernabsatzvorschriften zustande. 365NextMedia verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung.

2.2 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden und ggf. weiteren Mitgliedsländern der Europäischen Union. Voraussetzung für die Spielteilnahme ist, dass sich der Spielteilnehmer zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Spielaufträge in dem Bundesland seines Wohnsitzes in Deutschland aufhält oder alternativ an seinem festen Wohnsitz innerhalb der benannten Teilnehmerländer. Eine Teilnahme Minderjähriger ist ebenso wie die Teilnahme von Personen mit Spielsuchtverhalten ausgeschlossen. 365NextMedia ist dahingehend berechtigt und wird solche Kunden vom Mitspiel ohne Einhaltung einer Frist ausschließen, die Anzeichen eines Spielsuchtverhaltens aufweisen.

2.3 Der Spielteilnehmer erklärt sich mit der Durchführung einer Altersverifikation oder sonstiger Maßnahmen, die eine Verifizierung der vom Spielteilnehmer gemachten Angaben dienlich sind, einverstanden. Der Spielteilnehmer verpflichtet sich weitergehend zur wahrheitsgemäßen Angabe seines Namens, Wohnsitzes und Geburtsdatums. Mehrfachregistrierungen sind, je nach Willenserklärung des Spielteilnehmers, nach vorheriger Verifizierung durch die 365NextMedia, in Ausnahmefällen gestattet. Im Übrigen ist 365NextMedia zum Rücktritt berechtigt, wenn der Spielteilnehmer falsche Angaben zu seiner Person und/oder seinem Aufenthaltsort macht.

3. Spielvermittlungsvertrag, Geschäftsbesorgungsauftrag

3.1 Der Spielteilnehmer beauftragt und bevollmächtigt 365NextMedia im Rahmen der Spielvermittlung mit der Organisation und Vermittlung seiner Teilnahme an den oben genannten Lotterien. Die Teilnahme an den Lotterien erfolgt über das Spielen von Einzelreihen. Der Spielvertrag wird damit unmittelbar im Namen und im Auftrag des Spielteilnehmers von 365NextMedia mit dem Diensteanbieter (Jumbo Business Group) oder dem Veranstalter geschlossen. Für die Spielverträge sind somit entsprechend ausschließlich die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, zu dem der Spielauftrag vermittelt wurde, gültig. Die Teilnahmebedingungen der Veranstalter sind über die jeweiligen Internetseiten abrufbar, die auf der Webseite www.lotto.de verlinkt sind.

3.2 Die Teilnahme an den Lotterien wird von 365NextMedia vermittelt. 365NextMedia ist im Rahmen der Spielvermittlung zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die diesem Zweck dienen.

3.3 Der Spielteilnehmer hat die Möglichkeit auf der Webseite www.lottofuxx.com Einzeltipps zur Teilnahme an den benannten Lotterien abzugeben. 365 NextMedia leitet diese Tipps einmal pro Woche am Montag an die Jumbo Business Group mit dem Zweck der Abgabe der eingegebenen Tipps beim Veranstalter weiter.

4. Abschluss eines Spielvertrages

4.1 365NextMedia wird einen erteilten Auftrag an den Diensteanbieter Jumbo Business Group oder einen Veranstalter weiterleiten. Dieser ist zur Annahme von Spielscheinen nicht verpflichtet und muss daher eine Entscheidung über die Annahme 365NextMedia mitteilen. Im Rahmen seiner Aufgabe als Stellvertreter des Spielteilnehmers ist 365NextMedia zur Annahme von Erklärungen ermächtigt.

4.2 Nach erfolgreicher Vermittlung des Spielvertrages an den Diensteanbieter oder den Veranstalter erhält der Spielteilnehmer per E-Mail oder per Post eine Abgabebestätigung, welche die vom Spielteilnehmer gemachten Angaben, die Spieltipps, den Spieleinsatz sowie sämtliche Gebühren enthält. Diese Informationen kann der Spielteilnehmer ebenfalls in seinem Mitspielkonto einsehen. Erst dann ist der Spielschein spiel- und gewinnberechtigt.

5. Änderung des Spielsystems

365NextMedia ist berechtigt, Spielsysteme zur Anpassung an veränderte staatliche Abgaben, insbesondere Steuern, zu verändern. Der Spielteilnehmer hat insoweit kein Sonderkündigungsrecht.

6. Gewinne

Der vom Spielteilnehmer oder der Spielgemeinschaft erzielte Gewinn wird in voller Höhe an den Spielteilnehmer oder die Spielgemeinschaft ausgeschüttet und nach Bekanntgabe der Gewinnzahlen und -quoten dem LottoFuxx-Spielerkonto gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt auf Wunsch und nach Anforderung durch den Spielteilnehmer durch Überweisung auf ein vom Spielteilnehmer angegebenes inländisches Konto (siehe 10.). Eine Verrechnung von Gewinnen mit dem Spieleinsatz ist nicht zulässig. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Gewinnanforderung.

7. Einwendungsfrist

7.1 Der Anspruch auf Gewinnauszahlung muss innerhalb von drei Monaten nach Absendung der Gewinnabrechnung durch 365NextMedia an die vom Spielteilnehmer angegebene Adresse schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls ist der gilt der Gewinnanspruch als verjährt.

7.2 365NextMedia wird nicht abgerufene und als verjährt gekennzeichnete Gewinnen regelmäßig, mindestens 2 mal jährlich an wohltätige, gemeinnützige oder hilfsbedürftige Organisationen, Vereine oder Gesellschaften spenden.

7.3 365NextMedia wird die Empfänger und die Höhe der Spenden regelmäßig auf der Webseite www.lottofuxx.com veröffentlichen.

8. Zahlungsarten

8.1 365NextMedia bietet derzeit die Möglichkeit die Teilnehmerbeiträge und/oder Spieleinsätze per SEPA Lastschrift oder online per PayPal zu begleichen.

8.2 Der Spielteilnehmer ermächtigt bei gewählter Zahlart Lastschrift im Rahmen der Spielvermittlung 365NextMedia zum Einzug des vereinbarten Entgelts durch SEPA-Lastschrift auf ein hierfür eingerichtetes Konto. Hierzu erteilt der Spielteilnehmer der 365NextMedia ein SEPA Basismandat. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) über den Ersteinzug des Teilnehmerbeitrags und/oder der Spieleinsätze, sowie der ggf. stattfindenden Folgeeinzüge, erfolgt mit dem Erstanschreiben. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) kann auf bis zu 1 Tag verkürzt. Der Spielteilnehmer sichert zu, stets für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Spielteilnehmers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch 365NextMedia verursacht wurde.

8.3 Das maximale Teilnahmeentgelt des Spielteilnehmers beträgt EUR 500,00 pro Monat. Es besteht ein Kreditverbot.

8.4 Die für die Spielteilnahme zu leistenden Beträge, inklusive der vom Diensteanbieter und/oder Veranstalter erhobenen Bearbeitungsgebühr, werden dem Spielteilnehmer vor Vertragsabschluss in der Übersicht auf der Webseite www.lottofuxx.com oder in der E-Mail/dem Brief, den der Spielteilnehmer als Teilnahmebestätigung für die Spielteilnahme erhält, bekannt gegeben. 365NextMedia führt für jeden Spielteilnehmer ein eigenes Kundenkonto.

9. Dauerschein, Laufzeit, Kündigung

9.1 Die Vertragslaufzeit beträgt eine Mitspielperiode, deren Länge vom gewählten Spielsystem abhängt und dem Kunden im Erstanschreiben per eMail oder per Post mitgeteilt wird. Der Spielteilnehmer legt im Rahmen der Erteilung des Spielvermittlungsauftrags gegenüber 365NextMedia die Dauer seiner Spielteilnahme fest.

9.2 Der Spielteilnehmer kann Einzeltipps, die zur Berechtigung zur Teilnahme an den gewählten Lotterien für eine Woche berechtigen oder für die Dauer einer Spielperiode durch Teilnahme an einer Spielgemeinschaft teilnehmen. Im Falle von Einzeltipps ist es nicht möglich, eine Laufzeit als "Dauerschein" einen Spielschein auswählen.

9.3 365NextMedia belastet das Spielkonto des Spielteilnehmers mit den anfallenden Spieleinsätzen und Gebühren für die für die gewünschte Laufzeit endgültig erteilten Spielvermittlungsaufträge. Die Belastung des Spielkontos erfolgt im Voraus und zu Beginn des jeweiligen Zeitraums.

9.4 Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.5 Etwaige dem Spielteilnehmer noch nicht ausbezahlte Gewinne werden nach Vertragsbeendigung unter Berücksichtigung von Ziffer 6 und Ziffer 10. unverzüglich ausbezahlt.

10. Treuhänder

10.1 Der Spielteilnehmer bevollmächtigt die Vantaggi Austria GmbH, Bürgerstr. 21, 6020 Innsbruck, Österreich als Treuhänder die Spielquittungen für den Spielteilnehmer in elektronischer Form zu verwahren sowie den Gewinnanspruch gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen und die Gewinnauszahlungen der Veranstalter entgegenzunehmen. 365NextMedia beauftragt im Rahmen der Spielvermittlung den Treuhänder entsprechend. Der Treuhänder führt hierfür ein eigenes Konto. Der Spielteilnehmer hat gegenüber dem Treuhänder ein Einsichtsrecht in die Spielquittungen zu denjenigen Spielaufträgen, die in seinem Auftrag bzw. im Auftrag seiner Spielgemeinschaft vermittelt worden sind. Die dem Spielteilnehmer zustehenden Gewinne werden vom Treuhänder ermittelt.

10.2 Der Treuhänder ist berechtigt, im Rahmen des Treuhandvertrags mit dem Spielteilnehmer eingezogene Gewinne auf das bei 365NextMedia geführte Spielkonto zu überweisen. Ein Spielteilnehmer kann anschließend eine Auszahlung des Betrags von 365NextMedia auf ein bei einem inländischen Kreditinstitut geführtes Bankkonto verlangen. Eine Auszahlung kann ab einer aufgelaufenen Gewinnsumme in Höhe von 5 EUR erfolgen. Bei Gewinnen, die wegen ihrer Höhe aus Sicherheitsgründen nicht direkt ausbezahlt werden können, informiert der Treuhänder den Gewinner gesondert.

10.3 Eine Auszahlung der aufgelaufenen und angeforderten Gewinnsumme kann, bei Zahlungsweise Lastschrifteinzug, ausschließlich auf das für den Lastschrifteinzug angegebene Bankkonto erfolgen. Bei Zahlungsweise PayPal erfolgt die Auszahlung, nach erforderlicher und erfolgreiche durchgeführter Verifizierung, auf ein bei einem inländischen Kreditinstitut geführtes Bankkonto.

11. Haftungsregelungen

11.1 365NextMedia schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.

11.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet 365NextMedia nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche aus einer Garantie oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.

11.3 In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich 365NextMedia zum Verarbeiten (z.B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet 365NextMedia nicht. 365NextMedia haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen, oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.

11.4 Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und von gesetzlichen Vertretern von 365NextMedia.

11.5 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf EUR 25.000,-pro Schadensfall begrenzt, insgesamt auf höchstens EUR 50.000,-- aus diesem Vertrag, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche aus einer Garantie oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.

11.6 Gegenüber Unternehmern verjähren Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten innerhalb eines Jahres.

12. Datenschutz/Widerruf

12.1 365NextMedia schützt die Daten aller Spielteilnehmer in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Näheres hierzu ist in der Datenschutzerklärung beschrieben und festgelegt.

12.2 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Näheres hierzu ist in der Widerrufserklärung beschrieben und festgelegt.

12.3 Die Dokumente Datenschutzerklärung und Widerrufserklärung sind auf www.lottofuxx.com aufruf- und speicherbar hinterlegt.

13. Wichtige Hinweise zur Suchtprävention

365NextMedia hält Informationsmaterial zur Vermeidung und Heilung von Spielsucht bereit, welches jederzeit unentgeltlich angefordert werden kann. Zudem stellt die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, Köln, eine Spielsuchthotline bereit: Telefon (0800) 1 37 27 00 (kostenlos und anonym). Infos auch unter: www.spielen-mit-verantwortung.de

14. Informationen zu Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten

Von dem an den Veranstalter weitergeleiteten Betrag für jede Veranstaltung werden vom Veranstalter grundsätzlich 50% als Gewinnsumme an die Spielteilnehmer der Lotterien ausgeschüttet. Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des vollständigen Verlusts des Spieleinsatzes.

15. Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechte

15.1 365NextMedia ist als Spielvermittler berechtigt, hinsichtlich seiner Leistungen von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, d.h. den jeweiligen Spielteilnehmer von einer Spielteilnahme bzw. deren Vermittlung auszuschließen, soweit der Spielteilnehmer fällige Spieleinsätze und Gebühren nicht erbracht, insbesondere Zahlungen rückgängig gemacht hat. Dies gilt insbesondere auch für Spieleinsätze und Gebühren aus vorhergehenden Spielverträgen.

15.2 365NextMedia ist ferner berechtigt, aus wichtigem Grund den Vertrag mit dem Spielteilnehmer mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, die Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts nicht möglich ist.

16. Sonderbestimmungen Online-Teilnahme

16.1 Vor einem ersten Online-Mitspiel muss sich ein Spielteilnehmer auf der Webseite www.lottofuxx.com registrieren. Der Spielteilnehmer muss das im Rahmen der Registrierung zugewiesene Passwort für den zugangsgeschützten Bereich auf der Webseite www.lottofuxx.com absolut geheim halten und sollte es in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 4 Wochen) ändern.

16.2 365NextMedia behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen eine Registrierung nicht anzunehmen. Im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens ist 365NextMedia außerdem berechtigt, die Alters- und Adressangaben des Spielteilnehmers durch Abgleich mit Referenzdateien entsprechender Auskunftsinstitute zu überprüfen. Sollte der Abgleich mit der Referenzdatei keine Bestätigung der Volljährigkeit und / oder keine Zuordnung des Namens zur angegebenen Adresse ergeben, ist der Spielteilnehmer von der Spielteilnahme vorerst ausgeschlossen. In diesem Fall muss sich der Spielteilnehmer zur Authentifizierung beim Kundenservice melden.

16.3 Nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten wird für den Teilnehmer ein Mitspielkonto eingerichtet und ihm eine feste Kundennummer zugeteilt.

16.4 Ein ausgefüllter Spielschein kann bis zum Zeitpunkt, wenn der Kunde auf „Jetzt Bezahlen" klickt, geändert und gelöscht werden. Die endgültige Abgabe erfolgt mit dem Auftrag der Weiterleitung des Spielscheines von 365NextMedia an den Veranstalter. Erst wenn der Spielschein vom Veranstalter bestätigt wurde und 365NextMedia dies per E-Mail dem Kunden bestätigt hat, ist der Spielschein spiel- und gewinnberechtigt.

16.5 Ein Auftrag wird durch 365NextMedia angenommen, wenn das Mitspielkonto einen für Spieleinsatz und Gebühren ausreichenden Betrag aufweist. Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Zudem kann 365NextMedia einen Auftrag ablehnen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt u.a. dann vor, wenn das Spielverhalten Anhaltspunkte für das Bestehen einer Suchtgefährdung erkennen lässt.

16.6 Loggt sich ein Spielteilnehmer für den Zeitraum von 12 Monaten nicht mehr auf seinem Mitspielkonto ein, so ist 365NextMedia berechtigt, dieses zu löschen. Auf diesen Vorgang wird vorher in Form mehrfacher E-Mail-Benachrichtigungen aufmerksam gemacht. Ein mögliches Guthaben wird umgehend per Überweisung auf das zur Auszahlung bestimmte Bankkonto überwiesen. Sollte solch ein Bankkonto nicht bekannt sein, wird der Spielteilnehmer per E-Mail zur Nennung einer Bankverbindung aufgefordert.

17. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die 365 NextMedia GmbH weist darauf hin, dass sie weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Schlussbestimmungen

18.1 365NextMedia kann seine Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Spielteilnehmer steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

18.2 Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist St. Gallen, Schweiz, sofern der Spielteilnehmer nicht Verbraucher ist.

18.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite www.lottofuxx.com abgerufen, ausgedruckt und gespeichert werden.

18.5 Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

18.6 Die 365 NextMedia GmbH wird die Vertragsdaten speichern. Eine Speicherung des Vertragstextes ist nicht vorgesehen. Der Kunde ist deswegen gehalten, diese Vertragsunterlagen gut aufzubewahren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der aktuellen Fassung auf der Seite www.lottofuxx.com abrufbar.

Kundenservice:
Montag bis Freitag (09:30 – 16:30 Uhr)
Telefon Rufnummer 0041 71 51 16 108 (Gebühren gemäß Ihres Telefonanbieters)
Telefax Rufnummer 0041 71 51 12 364 (Gebühren gemäß Ihres Telefonanbieters)
per Mail post@lottofuxx.com erreichbar.

Stand: 10/2020

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